Begriffe A-Z

Dieses Glossar bietet Ihnen Begriffsdefinitionen zu den im Portal vorkommenden Termini aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation und wird regelmäßig aktualisiert. Die Glossarbegriffe sind alphabetisch geordnet.

Eigenfinanzierte Aufwendungen der Wirtschaft

Von der Wirtschaft selbst finanzierte interne Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE).
(Quelle: Bundesbericht Forschung und Innovation 2010)

Einführungsphase E (G8-Gymnasien)

siehe Gymnasien

Einkommen der Eltern (BAföG)

Bei der Förderung nach dem BAföG wird davon ausgegangen, dass zunächst die nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsverpflichteten, ... also in der Regel die Eltern, für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder aufzukommen haben. Damit diese Belastung zumutbar bleibt, werden vom Einkommen eine Reihe von Freibeträgen für die Eltern, für die Geförderten sowie für weitere unterhaltsberechtigte Kinder der Eltern abgezogen. Als Einkommen wird in dieser Veröffentlichung der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts, also das Bruttoeinkommen vor Abzug von Steuern und Aufwendungen für die soziale Sicherung darstellt. Ausgangsbasis für die Berechnung der Förderung nach BAföG ist dabei jeweils das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes. Zieht man von diesem Einkommen die Steuern und Aufwendungen für die soziale Sicherung sowie die zustehenden Freibeträge ab und addiert sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld), so erhält man das „anzurechnende Einkommen“. Eine Anrechnung des Einkommens der Eltern auf die Förderung kann in bestimmten Fällen völlig entfallen, so zum Beispiel wenn die Geförderten ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besuchen, wenn sie bei Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben oder aber eine weitere in sich selbstständige Ausbildung beginnen, nachdem ihre Eltern ihnen gegenüber ihre Unterhaltspflicht erfüllt haben.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 7, 2009)

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Erwerbslose (nach ILO)

Unter Leitung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und ihrer Konferenzen der Arbeitsmarktstatistiker wurden Konzepte ... und Definitionen zur Erwerbsbeteiligung ausgearbeitet, die inzwischen als allgemein übliche Referenz verwendet werden (ILO, 1982). Erwerbslose werden definiert als Personen, die während der Erhebungswoche keinen Arbeitsplatz haben, aktiv einen Arbeitsplatz suchen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Weitere Informationen siehe Quelle.
(Quelle: OECD, Bildung auf einen Blick 2010, Seite 121)

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Erwerbslose (nach StBA)

Erwerbslose (nach Definition des Statistischen Bundesamtes) sind Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten ... vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, das heißt innerhalb von zwei Wochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden. Zu beachten ist, dass das Verfügbarkeitskriterium bei den veröffentlichten Erwerbslosenzahlen der Mikrozensen bis einschließlich 2004 nicht berücksichtigt wurde (vergleiche Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 4.1.1 und Reihe 4.1.2).

Die Unterschiede zwischen den Erwerbslosen und den Arbeitslosen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind erheblich. Einerseits können nicht bei den Arbeitsagenturen registrierte Arbeitsuchende erwerbslos sein. Andererseits zählen Arbeitslose, die eine geringfügige Tätigkeit ausüben, nach ILO-Definition nicht als Erwerbslose, sondern als Erwerbstätige.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 4.1.1, 2009)

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Erwerbslosenquote

Prozentualer Anteil der Erwerbslosen an den Erwerbspersonen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 4.1.1, 2009)

Erwerbspersonen

Erwerbspersonen sind die Gesamtheit aller abhängig beschäftigten zivilen Erwerbspersonen, Selbstständigen und mithelfenden ... Familienangehörigen. Dazu gehören sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Beamtinnen/Beamte (ohne Soldatinnen/Soldaten), Arbeitslose, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige.

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Erwerbstätige

Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die im Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde für Lohn oder ... sonstiges Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen beziehungsweise in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und Soldatinnen sowie mithelfender Familienangehöriger), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen Freien Beruf ausüben. Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich bei Vorliegen einer oder mehrerer Tätigkeiten auf die Haupterwerbstätigkeit. Nach diesem Konzept gelten auch alle Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ als erwerbstätig. Für weitere Informationen siehe Quelle.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 4.1.1, 2009)

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EU – Europäische Union

Die EU besteht aus den folgenden 27 Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, ... Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten.

EU19 bezeichnet die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor der Erweiterung am 1. Mai 2004 einschließlich des Vereinigten Königreichs plus die vier osteuropäischen OECD-Staaten Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn.

EU21 bezeichnet alle EU-Staaten einschließlich des Vereinigten Königreichs, die gleichzeitig auch Mitglied der OECD sind. Nicht dazu gehören Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Zypern.

EU22 bezeichnet alle EU-Staaten einschließlich des Vereinigten Königreichs, die gleichzeitig auch Mitglied der OECD sind. Nicht dazu gehören Bulgarien, Kroatien, Litauen, Malta, Rumänien und Zypern.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bezeichnet EU22 alle EU-Staaten, die gleichzeitig auch Mitglied der OECD sind. Nicht dazu gehören Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien und Zypern.

EU23 bezeichnet alle EU-Staaten einschließlich des Vereinigten Königreichs, die gleichzeitig auch Mitglied der OECD sind. Nicht dazu gehören Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien und Zypern.

EU25 bezeichnet alle EU-Staaten, die gleichzeitig auch Mitglied oder Beitrittsland der OECD sind. Nicht dazu gehören Malta und Zypern.

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Eurostat

Statistisches Amt der Europäischen Union