Fortbildungsziel (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
Förderungsfähige Fortbildungsveranstaltungen müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss eine abgeschlossene Erstausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder bundes- oder landesrechtlich anerkannten Beruf voraussetzen.
- Die Maßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten, die über dem Niveau einer Facharbeiter/-innen-, Gesellinnen/Gesellen-, Gehilfinnen-/Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für weitere Informationen siehe Quelle.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 8, 2009)