Absolventinnen/Absolventen (Hochschulen)
Die abgelegten Abschlussprüfungen können nach dem Prüfungsergebnis (bestanden/endgültig nicht bestanden) aufgegliedert werden. Kandidatinnen/Kandidaten mit bestandener Abschlussprüfung werden als Absolventinnen/Absolventen bezeichnet. Die Zahl der Absolventinnen/Absolventen ist nicht identisch mit der Zahl der Hochschulabgänger/-innen, die nach erfolgreichem Studienabschluss die Hochschule verlassen. Ein Teil der Absolventinnen/Absolventen verbleibt, zum Beispiel wegen Aufnahme eines Zweit-, Aufbau- oder Ergänzungsstudiums, weiterhin an der Hochschule. Für weitere Informationen siehe Quelle.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, 2009)