Hochschulzugangsberechtigung
Die Zulassung zum Studium an einer deutschen Hochschule setzt eine Studien- oder Hochschulzugangsberechtigung voraus. Voraussetzung für ein Studium an wissenschaftlichen Hochschulen ist die allgemeine beziehungsweise die fachgebundene Hochschulreife oder eine erfolgreich bestandene Begabten- beziehungsweise Eignungsprüfung. Die beiden zuletzt genannten Berechtigungsformen, in der amtlichen Hochschulstatistik als „Studienberechtigungen ohne formale Hochschulzugangsberechtigung“ bezeichnet, sind besonders häufig bei Studierenden an Kunst- und Musikhochschulen anzutreffen. Ein Studium an Fachhochschulen setzt die allgemeine Hochschulreife beziehungsweise die Fachhochschulreife oder Begabten- beziehungsweise Eignungsprüfungen voraus.