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Dieses Glossar bietet Ihnen Begriffsdefinitionen zu den im Portal vorkommenden Termini aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation und wird regelmäßig aktualisiert. Die Glossarbegriffe sind alphabetisch geordnet.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge

Als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge werden nur solche Verträge gezählt, die im Berichtsjahr (=Kalenderjahr) angetreten und bis zum 31. Dezember nicht vorzeitig gelöst wurden. Es werden demnach die Fälle (neu abgeschlossene Ausbildungsverträge) und nicht Personen gezählt. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse keine Teilmenge der Zahl der Auszubildenden am 31.12. des Berichtsjahres ist. In der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sind auch Anschlussverträge enthalten. Als Anschlussverträge werden solche Ausbildungsverträge erfasst, die in drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen mit Personen abgeschlossen werden, die bereits eine zweijährige Berufsausbildung absolviert haben, die angerechnet wird. Für weitere Informationen siehe Quelle.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 3, 2009)