Notes:
1) Ab 2007 ist durch die methodische Umstellung der Statistik die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse eingeschränkt. Ab 2021 gilt bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen wieder die bis einschließlich 2006 verwendete Definition. Ab 2007 sind Abweichungen in den Summen möglich aufgrund des Rundungsverfahrens zur Sicherstellung der Geheimhaltung in der Berufsbildungsstatistik. Für weitere Informationen siehe Quelle.
2) Einschließlich Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe.
3) Ohne Ausbildungsverträge, die nach dem Berufsbildungsgesetz bei anderen zuständigen Stellen (Kammern) außerhalb dieses Ausbildungsbereichs registriert werden.
4) Referenzjahr 2016: ohne Hamburg.

- = Keine Daten auszuweisen oder 0.
m = Daten nicht verfügbar.

Last update: September 2, 2022

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