Anmerkungen:
1) Klassenstufen 5 bis 10.
2) Jahrgangsstufen 11 bis 13.
3) Ab dem Schuljahr 2018/2019 sind Abweichungen in den Summen möglich aufgrund des Rundungsverfahrens zur Sicherstellung der Geheimhaltung in der Statistik der allgemeinbildenden Schulen (siehe Quelle). Im Schuljahr 2024/2025 werden folgende Schularten umbenannt: die "Integrierte Gesamtschule" in "Schularten mit drei Bildungsgängen" und die "Schularten mit mehreren Bildungsgängen" in "Schularten mit zwei Bildungsgängen".
4) Zum Schuljahr 2024/2025 wurden in Bayern die Hauptschulen in Schularten mit zwei Bildungsgängen umgewandelt.
5) In den Schuljahren 2003/2004 bis 2005/2006 Hauptschulen einschließlich beruflicher Bildungsgänge.
6) Ab dem Schuljahr 2016/2017 Abendrealschulen einschließlich Abendhauptschulen.
7) Ab dem Schuljahr 2015/2016 einschließlich Schülerinnen und Schüler, die keiner Schulart zuzuordnen sind.
8) Grundschulen teilweise einschließlich Schulkindergärten.
9) Ab dem Schuljahr 2016/2017 Integrierte Gesamtschulen einschließlich Schularten mit zwei Bildungsgängen.
10) Nachweis der Vorklassen erfolgt bei den Schulkindergärten.

- = Keine Daten auszuweisen oder 0.
y = Daten an anderer Stelle enthalten.

Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2025

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