Anmerkungen:
1) 2017 bis 2019: Kinder ohne Angabe des Geschlechts werden dem weiblichen Geschlecht zugeordnet. Ab 2020: Kinder mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2023

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