Notes:
1) Zuwendungen des Bundes und der Länder entsprechend der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung nach Artikel 91 b Absatz 1 GG. Bei der Aggregierung der Daten sind Rundungsdifferenzen möglich.
2) Einschließlich Zuwachs gemäß Pakt für Forschung und Innovation.
3) Ohne Sonderfinanzierungen einzelner Länder oder des Bundes. Den Aufwuchs der Grundförderung von 2016 auf 2017 trägt der Bund allein.
4) Den Aufwuchs der Grundförderung von 2016 auf 2017 trägt der Bund allein.
5) Programmorientierte Förderung (POF) und Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen, unter Berücksichtigung von Sondertatbeständen/Sonderfinanzierungen des Bundes und von Ländern. Bundes- und Länderanteil laut Bundeshaushaltsplan 2016 bzw. 2017. Zuzüglich Ansatz für Rekrutierungsinitiative (Länderanteil hilfsweise nach Finanzierungsschlüssel 90:10 berechnet). Den Aufwuchs der POF von 2016 auf 2017 trägt der Bund allein.
6) Ohne Sonderfinanzierungen einzelner Länder oder des Bundes. Ohne Kürzungen im Haushaltsvollzug. Den Aufwuchs des Plafonds für laufende Maßnahmen von 2016 auf 2017 trägt der Bund allein.
7) Ohne Sonderfinanzierungen einzelner Länder oder des Bundes. Den Aufwuchs der Gesamtzuwendung (ohne Sonderfinanzierungen) von 2016 auf 2017 trägt der Bund allein.
8) Gemäß Vereinbarungen über die Fortsetzung der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen (Exzellenzinitiative; 2016/2017) und zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten (Exzellenzstrategie; 2017), einschließlich Verwaltungskosten beim Wissenschaftsrat.
9) Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch die Länder erfolgt über die gesamte Programmlaufzeit; Anpassungen der Jahresraten sind möglich.
10) Beginn der gemeinsamen Bund-Länder-Förderung im Jahr 2017. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher.
11) Die Sitzländer beteiligen sich an den vorhabenbezogenen Gesamtausgaben im Rahmen der Finanzierung der Grundausstattung. Länderausgaben größer als 0,0 (siehe Quelle).
12) Der Bund finanziert die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Personal- und Sachausgaben der Hochschulen. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher.
13) Jahresraten Bund laut Bundeshaushaltsplan 2016 bzw. 2017. Der Bund finanziert die direkten, durch die Projekte verursachten Ausgaben. Jedes Land bzw. der Träger stellt die Gesamtfinanzierung seiner Projekte sicher.
14) Nationale Kohorte. Laut Projektförderübersicht für 2016 (SOLL 2016) bzw. Mitteilung des BMBF (SOLL 2017).
15) Ohne weitere bilaterale Förderung aufgrund Artikel 91 b Absatz 1 GG im Einzelfall.

- = Keine Daten auszuweisen oder 0.

Last update: June 23, 2017