Anmerkungen:
1) Die Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher in den nach Abschlussart differenzierten Studiengängen beziehen sich jeweils auf unterschiedliche Studienanfängerjahrgänge. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie stark veränderten Studiensituation ist für Studierende in höheren Semestern, die im Sommersemester 2020 ihren Studienabschluss hätten erwerben können, von einem längeren Studienverbleib auszugehen. Dies wurde bei der Berechnung der Studienabbruchquoten des Absolvierendenjahrgangs 2020 berücksichtigt. Für weitere Informationen siehe Quelle.
2) Aufgrund der Umstellung der Studienstrukturen sind die Studienabbruchquoten in den Diplom- und Magisterstudiengängen der verschiedenen Absolvierendenjahrgänge sowohl untereinander als auch mit den Studienabbruchquoten der anderen Studiengänge nur sehr eingeschränkt vergleichbar. Eine Berechnung für die Absolvierendenjahrgänge 2014, 2016, 2018 und 2020 konnte wegen der geringen Fallzahl nicht erfolgen. Für weitere Informationen siehe Quelle.
3) Ohne Lehramt-Master.
4) Für die Absolvierendenjahrgänge 2014, 2016, 2018 und 2020 wurden keine Abbruchquoten für Staatsexamen insgesamt berechnet, sondern für Rechtswissenschaft (2014 = 24 %; 2016 = 28 %; 2018 = 32 %; 2020 = 35 %), Medizin (2014 = 11 %; 2016 = 6 %; 2018 = 10 %: 2020 = 6 %) und Lehramt (2014 = 13 %; 2016 = 14 %; 2018 = 14 %; 2020 = 10 %). Sowohl in Humanmedizin als auch im Lehramt ist kein längerer Studienverbleib für den Absolvierendenjahrgang 2020 zu beobachten, für Rechtswissenschaft ist der längere Studienverbleib 2020 berücksichtigt.

m = Daten nicht verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 15. September 2022

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