Anmerkungen:
1) Bis 2005 Anteil der Studienberechtigten am Durchschnitt der Bevölkerung von 18 bis unter 21 Jahren. Von 2006 bis 2008 Anteil der Studienberechtigten an der Bevölkerung des entsprechenden Alters. Es werden Quoten für einzelne Altersjahrgänge berechnet und anschließend aufsummiert (Quotensummenverfahren). Ab 2009 Anteil der Studienberechtigten an der Bevölkerung der entsprechenden Geburtsjahre (Quotensummenverfahren). Bevölkerung bis 2013 auf Basis früherer Zählungen, Bevölkerung ab 2014 auf Grundlage des Zensus 2011. 2007 bis 2013 um die doppelten Abiturjahrgänge bereinigte Werte. Aufgrund von Rundungen können Differenzen in der Addition entstehen.
2) Einschließlich fachgebundener Hochschulreife.
3) Ab 2013 ohne schulischen Teil der Fachhochschulreife (für Sachsen-Anhalt bereits ab 2012).
4) Bis 1991 früheres Bundesgebiet einschließlich Berlin-West.
5) Im Saarland nur Studienberechtigte aus allgemeinbildenden Schulen.

Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2024

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