Anmerkungen:
1) Ab 2011 Daten auf Grundlage des Zensus 2011.
2) Daten nicht um die doppelten Abiturjahrgänge bereinigt.
3) Für 2022 im Saarland nur Studienberechtigte aus allgemeinbildenden Schulen.
4) 2007 bis 2013 um die doppelten Abiturjahrgänge bereinigte Werte.
5) Anteil der studienberechtigten Schulabgängerinnen und Schulabgänger an der altersspezifischen Bevölkerung. Bis 2005 bezieht sich der Anteil der Studienberechtigten auf den Durchschnitt der 18- bis unter 21-jährigen Wohnbevölkerung. Für die Jahre 2006 bis 2008 werden Quoten für einzelne Altersjahrgänge berechnet und anschließend aufsummiert (sogenanntes "Quotensummenverfahren"). Ab 2009 werden gemäß dem Quotensummenverfahren die Quoten für einzelne Geburtsjahrgänge berechnet. Bevölkerung bis 2013 auf Basis früherer Zählungen, Bevölkerung ab 2014 auf Grundlage des Zensus 2011.
6) Sommer- und folgendes Wintersemester (z. B. 2000 = SS 2000 und WS 2000/2001).
7) Anteil der Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Hochschulsemester an der Bevölkerung des entsprechenden Geburtsjahres. Es werden Quoten für einzelne Geburtsjahrgänge berechnet und anschließend aufsummiert (sogenanntes "Quotensummenverfahren"). Bevölkerung bis 2013 auf Basis früherer Zählungen, Bevölkerung ab 2014 auf Grundlage des Zensus 2011.
8) Studienaufnahme ohne Verwaltungsfachhochschulen, Hochschulen der Bundeswehr und Berufsakademien, ab 2008 einschließlich Duale Hochschule Baden-Württemberg; ab 2015 einschließlich Berufsakademien mit einem den Hochschulen gleichgestellten Abschluss.
9) Die Brutto-Studierquote ist der Anteil der studienberechtigten Schulabgängerinnen und Schulabgänger eines Abschlussjahrgangs, der bereits ein Studium aufgenommen hat oder fest entschlossen ist, es noch aufzunehmen.
10) Die Brutto-Berufsausbildungsquote ermittelt sich aus der Summe der Anteile der Studienberechtigten, die bis zum Befragungszeitpunkt eine berufliche Ausbildung aufgenommen haben und derjenigen, die in der Folgezeit noch eine Berufsausbildung sicher aufnehmen wollen. Dazu zählen betriebliche Ausbildung, Beamtenausbildung (i. d. R. Besuch von Verwaltungsfachhochschulen), Besuch von Berufsakademien, Berufsfachschulen, Fachschulen, Schulen des Gesundheitswesens und Fachakademien. Ab 2008 exklusive Duale Hochschule Baden-Württemberg; ab 2015 exklusive Berufsakademien mit einem den Hochschulen gleichgestellten Abschluss.

m = Daten nicht verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2024

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