Anmerkungen:
1) Die Studierquote ist der Anteil der studienberechtigten Schulabgängerinnen und Schulabgänger eines Abschlussjahrgangs, der bereits ein Studium aufgenommen hat oder fest entschlossen ist, es noch aufzunehmen. Ergänzend zu dieser (Brutto-)Studierquote, hier als Kernquote bezeichnet, kann auch die Gruppe derjenigen berücksichtigt werden, die sich bezüglich einer Studienaufnahme noch unsicher sind oder ein Studium als Alternative in Erwägung ziehen. Hierdurch wird dann die Maximalquote berechnet.
2) Studienaufnahme ohne Verwaltungsfachhochschulen, Hochschulen der Bundeswehr und Berufsakademien, ab 2008 einschließlich Duale Hochschule Baden-Württemberg; ab 2015 einschließlich Berufsakademien mit einem den Hochschulen gleichgestellten Abschluss.
3) 2002 einschließlich Berlin.
4) Ab 2004 einschließlich Berlin.

Letzte Aktualisierung: 21. Juli 2020

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