Begriffe A-Z

Dieses Glossar bietet Ihnen Begriffsdefinitionen zu den im Portal vorkommenden Termini aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation und wird regelmäßig aktualisiert. Die Glossarbegriffe sind alphabetisch geordnet.

Dauer der Förderung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen dürfen in der Regel bis zu 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen in der Regel bis zu 48 Monate dauern (Förderungshöchstdauer). Findet die Förderung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sich in mehrere Teile, dann müssen sämtliche Teile innerhalb eines bestimmten Zeitraumes absolviert werden. Dieser maximale Zeitraum beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. Werden Maßnahmen abwechselnd in der Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 8, 2009)